Wir sehen uns als Vermittler zwischen einer fachgerechten Baumpflege und dem Schutz von Lebewesen im Umfeld Baum.
Wir beraten unsere Kunden:
- Auf der Grundlage der §§ 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach unterscheidet man in besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten.
- Nach der FFH-Richtlinie, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
- Auf Basis der Roten Liste D, einer Einstufung gefährdeter Arten in Deutschland.
- Nach der Berner Konvention, einem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume. Man unterscheidet danach in geschützte und streng
geschützte Arten.
Als Baumpfleger sind wir die Ersten am oder im Baum, die die Habitatsstrukturen nach strengen Richtlinien kontrollieren und dokumentieren können.
Unsere Methoden:
- Die Baumhöhlenkartierung, eine visuelle Begutachtung vom Boden aus.
- Die Baumhöhlenuntersuchung, eine visuelle Untersuchung der Baumhöhlen.
- Die Videoendoskopie, eine digitale Dokumentation von Fledermausnestern.
- Die Nistkastenkontrolle.
Herstellen & Umsiedeln von Habitaten
Müssen Bäume, die Vögel, Fledermäuse, Bienen, Eichhörnchen, Eulen oder andere Säugetiere beherbergen, gefällt werden, siedeln wir diese Tiere aus ihren Habitaten, ihren charakteristischen
Lebensräumen, fachgerecht in neue, selbst hergestellte Habitate um. Oberstes Prinzip ist dabei für uns das strenge Handeln im Sinne des Natur- und Artenschutzes.